→ Baurecht und Architektenrecht
(Fachanwalt)
→ Arbeitsrecht
(Fachanwalt)
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt und setze diese engagiert für meine Mandanten ein.
→ Baurecht und Architektenrecht
(Fachanwalt)
→ Arbeitsrecht
(Fachanwalt)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ich spreche kein unverständliches Juristendeutsch, sondern kommuniziere mit meinen Mandanten, Gegnern und vor Gericht in einer klaren und verständlichen Sprache.
Schnelle Erreichbarkeit und der jederzeitige Kontakt mit meinen Mandanten ist mir wichtig. Nur so lassen sich gute und zeitnahe Lösungen für meine Mandanten erzielen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht verfüge ich über ein großes Fachwissen in diesen Rechtsgebieten. Darüber hinaus habe ich mich auf weitere Rechtsgebiete spezialisiert.
Gesetze werden ständig den sich ändernden Lebens- und Wirtschaftsbedingungen angepasst. Deshalb ist die eigene Fortbildung und die meiner Mitarbeiter Pflicht.
Ich suche rechtlich sichere, aber auch wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen. Sofern erforderlich arbeiten ich im Team zusammen. Gespür für Situationen und Menschen ist ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.
Überprüfung Ihres Problems unter allen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten.
Beratung meiner Mandanten über Risiken und Erfolgsaussichten. Dabei beachte ich das persönliche und wirtschaftlichen Umfeld meiner Mandanten und ihrer Gegner.
Abwägung von alternativen Vorgehensweisen, die zu einer schnellen Lösung führen.
Ich pflege einen unkomplizierten Umgang und kommuniziere mit meinen Mandanten persönlich, telefonisch, brieflich und digital.
Schaffung von Kostenklarheit vor Beginn eines Mandats.
Die Abrechnung der durch meine Beauftragung entstandenen Kosten erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die sich am erforderlichen Zeitaufwand und einem vereinbarten Stundensatz orientiert. Möglich sind auch die Vereinbarung von Pauschalhonoraren oder langfristige Beratungsverträge.