Vertrauen Sie auf das Wissen eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht ist ein komplexes rechtliches Thema und umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht.
Das öffentliche Baurecht beinhaltet das Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht, das durch Landesgesetze geregelt wird sowie das durch Bundesgesetze geregelte Baugesetzbuch. Gleichfalls gehört auch das Städtebaurecht zu diesem Bereich.
Das private Baurecht gehört zum Zivilrecht und ist bundeseinheitlich geregelt. Teilbereiche sind hier beispielsweise das Grundeigentumsrecht, das Nachbarrecht und das Vertragsrecht (Bauvertrag). Es regelt die zivilrechtlichen Fragen zwischen dem Bauherrn, dem Bauunternehmen und dem Architekten.
Das Architektenrecht regelt hingegen sämtliche Rechte und Pflichten eines Architekten.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Lenuzza Sie kompetent und engagiert.
Themen rund um das Baurecht und das Architektenrecht
- Gestaltung und Auslegung von Bau- und Architektenverträgen
- Abwicklung von Aufträgen
- Abrechnung und Vergütung nach BGB, VOB/B, HOAI
- Abschlags- und Schlussrechnungen
- Nachträge
- Abnahme
- Kündigung von Verträgen
- Vertragsstrafe
- Sicherung von Forderungen am Bau Beteiligter
- Gewährleistung
- Sicherheiten im Rahmen der Gewährleistung
- Mängelbeseitigung
- Ersatzansprüche bei nicht erfolgter Mängelbeseitigung
- Schadenersatz wegen Vertragsverletzung
- Rückgabe von Sicherheiten
- Insolvenz am Bau