Vor dem Erbfall beraten wir Sie bei der Planung Ihres Nachlasses, beispielsweise durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung zu Lebzeiten.
Nach dem Erbfall beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen erbrechtlichen Fragen.
Unsere Leistungen
- Erbfolge- und Unternehmensnachfolgeplanung
- Entwurf, Prüfung und Auslegung von Testamenten
- Gestaltung von Erbverträgen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung in allen erbrechtlichen Fragestellungen
- Prozessvertretung bei Erbrechtsstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung