Schadensersatzklage beim Landgericht Erfurt gegen die Volkswagen AG eingereicht
Am 15.11.2017 haben wir eine Schadensersatzklage auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des mit dem manipulierten EA 189 Dieselmotor ausgestatteten Fahrzeugs gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Erfurt eingereicht. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Skoda Yeti Baujahr 2014.
Die Volkswagen AG wird als Hersteller und Entwickler des mit der unzulässigen Abschaltvorrichtung versehenen EA 189 Dieselmotors, den sie an ihre Tochtermarke geliefert hat, in Anspruch genommen.
Das Landgericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Die Prozessbevollmächtigten der Volkswagen AG haben Verteidigungsbereitschaft angezeigt und Fristverlängerung zur Klageerwiderung um 2 Monate! beantragt. Diese extrem lange Fristverlängerung hat das Landgericht Erfurt den Prozessbevollmächtigten der Volkswagen AG gewährt. Diese lange Fristverlängerung muss von uns akzeptiert werden, da eine solche Fristverlängerung durch das Gericht unanfechtbar ist.
Sobald die Klageerwiderung vorliegt, werden wir über dieses Verfahren vor dem Landgericht Erfurt weiter berichten.
Rechtsanwalt Lenuzza