Viele der von den Autobanken (z.B. Volkswagen-Bank, SEAT Bank, SKODA Bank, Audi-Bank) ab 11.06.2010 finanzierten Autokäufe enthalten sehr wahrscheinlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, so dass Verbraucher noch heute über einen Widerruf des Autokredits den Autokauf wirtschaftlich sinnvoll rückabwickeln können.

Viele Autokäufe werden über Kredite der zu den jeweiligen Automarken gehörenden Autobank finanziert. Es wurde nun festgestellt (siehe Finanztest Heft 6/2017, Seite 9; www.test.de/autokreditwiderruf), dass die in den Krediten verwendeten Widerrufsbelehrungen sehr wahrscheinlich nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in den Vertragsunterlagen nach Artikel 247 § 6 EGBGB fehlerhaft oder unvollständig sind. Dies hat zur Folge, dass die 14-tägige Frist zum Widerruf des Autokreditvertrages nicht zu laufen begonnen hat, so dass der Kreditvertrag noch heute gegenüber der finanzierenden Bank widerrufen werden kann.

Der Kreditvertrag und der mit dem Kredit finanzierte Autokaufvertrag sind ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB. Durch einen Widerruf des Kreditvertrags ist auch der Autokaufvertrag rückabzuwickeln. Die Bank ist verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen inklusive einer vom Kunden an das Autohaus geleisteten Anzahlung zurück zu erstatten gegen Rückgabe des Autos an den Händler. Die den Kaufpreis finanzierende Autobank darf nur den in der jeweiligen Rate enthaltenen Zinsanteil behalten.

Die Widerrufsmöglichkeit gilt nicht nur für finanzierte Autokaufverträge, sondern auch für sonstige Finanzierungsverträge, z.B. Leasingverträge.

Besonders erfreulich ist nach meiner Einschätzung für Verbraucher, dass bei Verträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, der Verbraucher wegen der fehlerhaften Belehrung keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten muss. Ebenso wenig muss er in diesem Fall Wertersatz für Beschädigungen des gekauften Autos leisten.

Der Kunde hat über diesen Weg des Widerrufs des Autokreditvertrags gegenüber der finanzierenden Autobank die Möglichkeit, sein Fahrzeug zurückzugeben, ohne sich mit den Herstellern oder den Händlern auseinandersetzen zu müssen und ohne Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder Wertersatz für Beschädigungen des gekauften Autos leisten zu müssen.

Da davon auszugehen ist, dass Verbraucher, die ihren Kreditvertrag widerrufen wollen, bei den betroffen Autobanken auf Widerstand stoßen werden, ist ihnen vor Ausübung des Widerrufsrechts zu empfehlen, einen mit dieser Rechtsmaterie vertrauten Rechtsanwalt zu konsultieren. Wenn Sie uns konsultieren, profitieren Sie von unserer nachgewiesenen Erfahrung im Bereich des Verbraucherkreditwiderrufs.