Das Landgericht Erfurt hat die Schadenersatzklage gegen die Volkwagen AG abgewiesen mit der Begründung, dass die Klägerin nicht bewiesen hat, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie die wahre Schadstoffemission  des Diesels gekannt hätte. Nach Auffassung des Landgerichts Erfurt ist eine Kaufentscheidung für ein Fahrzeug immer von einem Motivbündel beeinflusst und dass ausgerechnet die Kenntnis von hohen Schadstoffwerten zu einer anderen Kaufentscheidung geführt hätten, steht zur Überzeugung des Gerichts nicht fest. Wir haben gegen diese Entscheidung des Landgerichts Berufung beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena eingelegt.

28.03.2019

Der Rechtsstreit ist mittlerweile beendet. Wir haben die Berufung zurückgenommen. Unsere Mandantin ist mit dem Ergebnis unserer Mandatsbearbeitung sehr zufrieden.